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Durch die Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung (TestV), wurde am 08. März 2021 die Grundlage für kostenlose Schnelltests (Bürgertestungen) geschaffen. Die Bürgertestungen erfolgen hierbei durch einen Antigentest (Coronaschnelltest) und können von jeder Bürgerin und jedem Bürgern mit Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet mindestens einmal pro Woche kostenfrei genutzt werden.