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Gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung muss jeder Verdacht auf Infektion, also auch ein positiver Schnelltest ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Übermittelt werden dabei Angaben wie der Name, die Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren und die notwendigen Maßnahmen einleiten kann.
Die zuständigen Gesundheitsämter übermitteln die Informationen zu COVID-19-Fällen elektronisch an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI, allerdings ohne Name, Wohnort und Kontaktdaten der Betroffenen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des RKI auf www.rki.de